Email Home Print

Die Grundreinigung

Prinzipiell gilt: Die Grundreinigung ist Sache des Mieters, die Fein- reinigung Sache des Vermieters

Im Einzelnen:

- Der Mieter hat seinen Müll unter der Trennung von Altglas und Restmüll selbst zu entsorgen.

- Die Böden der Wohnung/des Chalets sind besenrein abzugeben. Klebrige Reste an Böden, Tischen und Arbeitsflächen hat der Mieter selbst zu entfernen.

- Die Badezimmer, insb. die Toiletten sollten in einem annehmbaren Zustand über- lassen werden.

- Die Reinigung des Kamins und der Kaminscheibe ist Sache der Mieter. Ein Gerät zur Absaugung der Asche steht in der Abstellkammer.

- Die Reinigung des Backofens und der Herdplatten ist vollständig Sache der Mieter. Putzmaterial befindet sich entweder in der Abstellkammer oder unter dem Spülbecken.

- Das Geschirr muss gereinigt und eingeräumt sein.

- Die benutzten Kochtöpfe und Pfannen sind durch den Mieter selbst zu reinigen. Bit- te beachten Sie, dass für die Endabgabe eine bloße Reinigung durch die Spülmaschine nicht ausreicht.

- Das Carnotzet (Partyraum) und die Raclettegeräte sind durch den Mieter selbst zu reinigen.

- Verschobene Einrichtungs- und Küchengegenstände hat der Mieter wieder an ihren ursprünglichen Platz zurückzubringen.

Bei nicht Einhaltung einer oder mehrerer Punkte hat der Vermieter das Recht, den voraussichtlichen Mehraufwand der Kaution abzuziehen.

Mietpreise Die Wohnung im 1. Stock des Chalets la Chaumière
Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Wohnung im Erdgeschoß des Chalets la Chaumière
Nützliche Hinweise Das Chalet la Bergerie
Anreisebeschreibung Das Chalet l'Hermitage
Sport, Spaß und Sehenswürdigkeiten Kontaktadresse
Die Gegend Druckmenü

Email Home