|
Im
Einzelnen:
-
Der Mieter hat seinen Müll unter der Trennung von
Altglas und Restmüll selbst zu entsorgen.
-
Die Böden
der Wohnung/des Chalets sind besenrein
abzugeben. Klebrige Reste an Böden, Tischen und
Arbeitsflächen hat der Mieter selbst zu entfernen.
-
Die Badezimmer,
insb. die Toiletten sollten in einem annehmbaren Zustand
über- lassen werden.
-
Die Reinigung des Kamins
und der Kaminscheibe ist Sache der Mieter. Ein Gerät zur
Absaugung der Asche steht in der Abstellkammer.
-
Die Reinigung des Backofens
und der Herdplatten ist vollständig Sache der Mieter.
Putzmaterial befindet sich entweder in der Abstellkammer oder
unter dem Spülbecken.
-
Das Geschirr
muss gereinigt und eingeräumt sein.
-
Die benutzten Kochtöpfe
und Pfannen sind durch den Mieter selbst zu reinigen. Bit-
te beachten Sie, dass für die Endabgabe eine bloße Reinigung
durch die Spülmaschine nicht ausreicht.
-
Das |