Bei Schneefall wird die Zufahrtsstraße regelmäßig von der Gemeinde geräumt. Die Schneeräumung um das Haus
ist Sache des Mieters.
Das Haus sollte sauber hinterlassen werden. Übermäßige Verschmutzung bewirkt einen Abzug
der
Kaution. Nähere Informationen erhalten Sie, wenn Sie auf das Wort Reinigung
klicken.
Während der Sommerzeit muss dem Gärtner jederzeit
Zugang zur Liegenschaft gewährt werden.
Der Mieter muss Mängel, die er im und ums Haus
feststellt, sofort melden. Ferner ist er dazu
verpflichtet, im Rahmen des ihm zumutbaren, an der
Behebung von unerwartet auftretenden Störungen
beizutragen, um den Schaden gering zu halten oder ganz zu vermeiden.
Um eine Haftung bei der Schlüsselübergabe auszuschließen
muss der Mieter den Vermieter auf mögliche, bestehende
Schäden, Defekte oder weitere Mängel an
Einrichtungsgegenständen, die durch die Vormieter entstanden
sind hinweisen
Der Gerichtsstand ist Monthey.